Hausordnung
Anreise
Die Zimmer können generell ab 12:00 Uhr übernommen werden.
Frühere Anreisen können Sie gerne mit uns abstimmen.
Abreise
Die Zimmer müssen uns am Abreisetag ab 11:00 Uhr wieder zur
Verfügung stehen, damit wir sie für die nächsten Gäste vorbereiten können.
Ausnahmen hiervon bedürfen unserer Zustimmung.
Rücksichtnahme
- Wir bitten die Spätheimkehrer, auf die Frühaufsteher Rücksicht zu nehmen (und umgekehrt).
- Mit Rücksicht auf die Schlafenszeiten sollte eine Benutzung der Duschen in den Nachtstunden von 22:00 – 07:00 Uhr möglichst vermieden werden.
- In der Zeit von 22:00 – 07:00 Uhr ist das Recht jedes Hausbewohners und der Anwohner auf Nachtruhe zu respektieren. Bei Lärmbelästigung können Maßnahmen bis hin zur Kündigung des Beherbergungsvertrages ergriffen werden.
- Bei Störung des Hausfriedens oder Verstoß gegen die Hausordnung ist die Pensionsleitung befugt, geeignete Maßnahmen zur Wiederherstellung der Ordnung zu treffen.
- Pensionsverweise können nach wiederholter Abmahnung oder bei groben Verstößen gegen den Hausfrieden ausgesprochen werden.
Rauchen
-
Das Rauchen ist in unseren Zimmern verboten.
Beschädigungen wie Brandflecke und Löcher in oder an Möbeln, Fußböden,
Bettwäsche, Tischdecken usw. werden zum Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt.
Reinigung
- Die Zimmer werden regelmäßig gereinigt, sofern es unserem Reinigungspersonal möglich ist, die Zimmer spätestens ab 11:00 Uhr zu betreten.
- Für starke Verunreinigungen muss der Gast selbst aufkommen und diese gegebenenfalls auch bezahlen.
Diebstahl / Haftung
- Der Gast haftet für Verluste oder Beschädigungen, die durch ihn oder seine Erfüllungsgehilfen verursacht worden sind.
- Wer Schäden am Gebäude oder Inventar verursacht, haftet dafür im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Diebstahl und vorsätzliche Sachbeschädigung werden zur Anzeige gebracht.
- Für Schäden an Kraftfahrzeugen (einschließlich Inhalt) und Fahrrädern auf dem Gelände der Pension wird keine Haftung übernommen.
- Für den Verlust von Wertsachen (z. B. Schmuck, Bargeld), Garderobe oder mitgebrachte technische Geräte übernimmt die Pension keine Haftung.
Sonstige Bestimmungen
- Das Mitbringen und Halten von Haustieren in den Zimmern ist nach Absprache gestattet.
- Die Übernachtung hausfremder Personen ist grundsätzlich untersagt. Der Schlüssel darf nicht an pensionsfremde Personen übergeben werden.
Wir wünschen allen Gästen einen schönen Aufenthalt und danken Ihnen für Ihr Verständnis.
Ihre Pension zum weißen Schwan