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Hausordnung
Anreise
Die Zimmer können generell ab 12:00 Uhr übernommen werden. Frühere Anreisen können Sie gerne mit uns abstimmen.
Abreise
Die Zimmer müssen uns am Abreisetag ab 11.00 Uhr wieder zur Verfügung stehen, damit wir sie für die nächsten Gäste vorbereiten können. Ausnahmen hiervon bedürfen unserer Zustimmung.
Rücksichtnahme
- Wir bitten die Spätheimkehrer, auf die Frühaufsteher Rücksicht zu nehmen (und umgekehrt).
- Mit Rücksicht auf die Schlafenszeiten sollte eine Benutzung der Duschen in den Nachtstunden 22:00 - 07:00 Uhr möglichst vermieden werden.
- In der Zeit von 22:00 - 07:00 Uhr ist das Recht jedes Hausbewohners und der Anwohner auf Nachtruhe zu respektieren. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass gegen Lärmbelästigung im Interesse aller Pensionsbewohner Maßnahmen gegen den Verursacher bis hin zur Kündigung des Beherbergungsvertrages getroffen werden können.
- Bei Störung des Hausfriedens oder Verstoß gegen die Hausordnung ist die Pension-Leitung befugt, geeignete Maßnahmen zur Wiederherstellung der Ordnung zu treffen.
- Pensionsverweise können nach wiederholter Abmahnung oder bei groben Verstößen gegen den Hausfrieden ausgesprochen werden.
Rauchen
- Das Rauchen ist in unseren Zimmern verboten. Beschädigungen wie Brandflecke und Löcher in oder an Möbeln, Fußboden, Bettwäsche, Tischdecken usw. haben zur Folge, dass wir Ihnen dieses zum Wiederbeschaffungswert in Rechnung stellen müssen.
Reinigung
- Die Zimmer werden regelmäßig gereinigt, sofern es unserem Reinigungspersonal möglich ist ab spätestens 11.00 Uhr die Zimmer zu betreten.
- Für starke Verunreinigungen muss der Gast selbst aufkommen und dies gegebenenfalls auch bezahlen.
Diebstahl/Haftung
- Der Gast haftet für Verluste oder Beschädigung, die durch ihn oder seine "Erfüllungsgehilfen" verursacht worden sind. Generell haftet die Pension nur bei grob fahrlässigem Verschulden von Erfüllungsgehilfen für entstandenen Schaden.
- Wer Schäden am Gebäude oder Inventar verursacht, haftet dafür im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Diebstahl und vorsätzliche Sachbeschädigung werden unverzüglich zur Anzeige gebracht.
- Für Schäden an Kraftfahrzeugen (einschließlich Inhalt) und Fahrrädern usw., die sich auf dem Gelände der Pension befinden, wird nicht gehaftet.
- Die Pension übernimmt bei Verlust von Wertsachen (insbesondere von Schmuck und Bargeld) ausdrücklich keine Haftung. Auch die Verwahrung der Garderobe, mitgebrachte technische Geräte und Ähnliches obliegen ausschließlich der Aufsicht des Gastes.
Sonstige Bestimmungen
- Das Mitbringen und Halten von Haustieren in den Zimmern ist nach Absprache gestattet.
- Die Übernachtung hausfremder Personen ist grundsätzlich untersagt. Der Schlüssel darf nicht an pensionsfremde Personen übergeben werden
Wir wünschen allen Gästen einen schönen Aufenthalt und Danken Ihnen für Ihr Verständnis.
Ihre
Pension zum weißen Schwan.